AGB

 

Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der all2e GmbH, nachfolgend all2e genannt, gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass davon abweichende Vereinbarungen und Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
Die all2e Agentur erbringt ihre Leistungen und Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich vereinbart werden.
Der individuelle Kundenvertrag tritt mit der beiderseitigen Unterzeichnung in Kraft.

Angebot und Preise

Sämtliche Angebote von all2e sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von sechs Wochen ab Angebotdatum. Erst durch den schriftlichen Hinweis auf die Verbindlichkeit des Angebots all2e bzw. einer Anzahlung werden diese für all2e und dem Kunden verbindlich. Alle Preise sind Fixpreise und inkl. gesetzlicher Steuern. Skonto oder Rabatt werden nur nach Absprache gewährt. Nach der Auftragserteilung und nach Fertigstellung des Auftrages wird eine Anzahlung je 40% des Auftragsvolumens fällig. Die Restzahlung erfolgt entweder zwei Wochen nach Fertigstellung des Auftrages oder bei schriftlicher Abnahme. Als Zahlungsweise wird die Zahlung per Rechnung akzeptiert. Änderungen und Ergänzungen, die dem technischen Fortschritt dienen oder den Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen bleiben vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die all2e zustande.
Sofern keine Preisabsprachen getroffen wurden, gilt die jeweils bei Vertragsabschluß geltende Preisvereinbarung.

Vertragsabschluss

Für die Ausführung eines Auftrages gelten die in der Auftragsbestätigung sowie in den hier vorliegenden AGB gemachten Angaben. Der Kunde kann dieses Angebot nach seiner Wahl innerhalb von sechs Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte bzw. in Auftrag gegebene Arbeit zugesandt bzw. übergeben wird.
Die im mit einer Auftragsbestätigung versehenen Auftrag genannten Termine und Bestimmungen sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Sie können nicht einseitig ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallszeiten entstehen, wird der damit verbundene Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Das gilt auch für Unterbrechung und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht durch all2e zu vertreten ist.
Mit Zustandekommen eines Wartungsvertrags verpflichtet sich der Kunde ausschließlich all2e für Änderungen bzw. Erweiterungen des Wartungsobjektes zu beauftragen. all2e verpflichtet sich das zur Verfügung gestellte Material unverändert und ohne Beschädigung nach Beendigung des Auftrags an den Kunden zurückzugeben.

Nutzung durch Dritte

Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Eine Nutzung der Leistungen und Dienste der all2e durch Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass all2e die Nutzung durch Dritte gestattet. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, kann all2e das Vertragsverhältnis nach erfolgloser Abmahnung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Zahlungsbedingungen

all2e stellt dem Kunden die im individuellen Kundenvertrag nebst Anlagen vereinbarten Leistungen zu den in den Anlagen genannten Tarifen und Gebühren in Rechnung.
Die Rechnungen von all2e sind mit Rechnungseingang beim Auftraggeber fällig. Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von all2e.
Während eines Zahlungsverzugs des Kunden kann all2e Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ohne besonderen Nachweis als Entschädigung verlangen. all2e behält sich vor, weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges geltend zu machen. Ist der Kunde mehr als zwei Monate mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, kann all2e den Vertrag fristlos kündigen. Sollten bis zur Ausführung und auch während der Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und all2e zurückzutreten.

Gewährleistung und Haftung

Die von all2e erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich. Der Auftraggeber stellt all2e von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die Anspruch auslösende Leistung von all2e auf den, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.
Mängel an den Leistungen von all2e müssen sofort nach Kenntnisnahme schriftlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet all2e bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weitergehende Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. all2e übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Für die Rechtmäßigkeit und Gesetzeskonformität der Inhalte ist der Auftraggeber allein verantwortlich. all2e haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen. Sie garantiert weder deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch deren Freiheit von Rechten Dritter. all2e haftet nicht für Schäden, die durch rechtswidrige Handlungen anderer Kunden von all2e eintreten. Bei Ausfall von Netzdiensten wegen einer Störung, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von all2e liegt, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Die Gewährleistung für Programme und Web-Seiten, die all2e für den Kunden erstellt, erfolgt nach Wahl von all2e durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bleiben Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolglos, kann der Kunde verlangen, dass das für die Programmierarbeiten vereinbarte Entgelt herabgesetzt wird oder der Vertrag in diesem Punkt rückgängig gemacht wird. Für Programme oder Webseiten, die geändert, erweitert oder beschädigt wurden, wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, dass die Änderung, Erweiterung oder Beschädigung für den Mangel nicht ursächlich war.
all2e haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server übertragen werden. Davon muss sich der Kunde nach Abschluss überzeugen. Bevor die Webseiten im Netz freigeschaltet werden bzw. nach Aktualisierungen, hat der Kunde in diese Einsicht zu nehmen und gegenüber all2e schriftlich innerhalb einer Woche sein Einverständnis zur Freischaltung zu geben. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch all2e ausgeschlossen. all2e haftet nicht bei technischen Ausfällen.
Dies beinhaltet den Datentransfer im Netz sowie Defekte am Server.

Urheberrechte

Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den Webseiten stehen all2e zu. Hat all2e Grafik oder Bildmaterial des Layouts selbst erstellt oder geschaffen, so bleiben die dazu notwendigen Hilfsmittel (Entwürfe, Fotonegative etc.) im Eigentum der Firma all2e. Wurde all2e Material in irgendeiner Form durch den Kunden selbst zur Herstellung der Webseiten zur Verfügung gestellt, so versichert der Kunde, dass er Inhaber der Urheberrechte an dem zur Verfügung gestellten Material ist der ihm die Nutzung dieser Urheberrechte vom Berechtigten eingeräumt wurde.

Nutzungsrecht

Der Auftraggeber nutzt die von all2e erbrachten Leistungen ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen Gründen geregelt sein.

Zusatzbestimmungen

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Website davon zu überzeugen, dass die von all2e gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Die Anmeldung bei Suchmaschinen erfolgt durch all2e nach besten Möglichkeiten. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für den Erfolg der Anmeldung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für eventuell entstehende Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien als ausschließlichen Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht für Arnsberg.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch soweit das deutsche Recht auf dieses verweist. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. Nicht anzuwenden sind jedoch internationale Verweisungsnormen.

Unwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder unwirksam sein, werden die Vertragsteile einvernehmlich eine gültige bzw. wirksame Bestimmung ersatzweise festlegen, welche der ungültigen bzw. unwirksamen Bestimmung inhaltlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung hat keine Auswirkung auf Gültigkeit bzw. Wirksamkeit der gesamten Vereinbarung.

Stand 01.04.2006